Hallo zusammen,
heute durfte ich etwas über EU-Zulassungsrecht lernen, aber der Reihe nach.
Nach Überquerung der Lauenburger Elbbrücke…
…hatte mich mein Heimatlandkreis wieder.
Weit war es auch nicht mehr bis zur Zulassungsstelle in Gut Lanken bei Elmenhorst. Dort habe ich mich mit dem Fahrzeugschein und dem TÜV-Gutachten in die Warteschlange eingereiht. Die für mich zuständige Amtsdame musste für die Änderung drei Mal Hilfe von einem Kollegen holen, aber schließlich konnte ich, nach Zahlung von 11,70€, wieder von dannen ziehen. Dann habe ich mir meinen Fahrzeugschein einmal genauer angesehen. Aber was ist das? Da steht ja immer noch 4600!
Auf der Rückseite findet sich die Lösung des Rätsels:
Technisch zulässige Gesamtmasse bleibt 4.600kg, nur im Zulassungsmitgliedsstaat darf das Auto 4.900kg wiegen. Das Wortungetütm Zulassungsmitgliedsstaat ist sicher eine Ausgeburt der Eurokratensprache und bezeichnet den Mitgliedsstaat (vermutlich der Europäischen Union) in dem das Fahrzeug zugelassen ist (also in meinem Fall Deutschland).
Das heißt also: Vor jeder Auslandsreise 300kg ausladen. Ganz tolle Wurst! Aber deswegen war die „Auflastung“ auch so einfach. Der TÜV-Mensch, von dem das Gutachten stammt, hat sicher genau gewußt, was er tat, hat mich aber mit keinem Wort auf diesen kleinen, aber entscheidenden Umstand hingewiesen. Na gut, wieder was gelernt, die Auflastung bleibt damit auf dem Zettel.
Mit meinem nationalen 4,9-Tonnen-Brummer bin ich über die lauenburgischen und stormarnschen Dörfer bis Reinfeld gezuckelt, dort war ich beim Lidl einkaufen und habe dann den Stellplatz am Herrenteich aufgesucht.
Hier hat man inzwischen wohl erkannt, dass der städtische Strom recht freigiebig hergeschenkt wurde. Ob das jetzt allein meine Schuld ist?
Wenn der zuständige Mensch im Rathaus während der Arbeitszeit Wohnmobilblogs liest, hat er sicherlich ein Problem mit seinem Vorgesetzten. Aber wenn er sich zum Automaten hinbequemt, um die erwarteten Einnahmen einzusammeln, dürfte ihm etwas aufgefallen sein.
Ach ja, etwas anderes hatte ich bisher völlig verdrängt:
Es ist mal wieder fast soweit. Ich war noch auf keinem Weihnachtsmarkt, habe noch nicht mal ein Tässchen Glühwein getrunken und schalte immer um, wenn Weihnachtslieder im Radio gespielt werden. Aber heute ist er eingezogen:
Mal sehen, wie lange er überleben wird.
Gruß
Henning
Hallo Henning,
Komme Bei dem Problemchen auch nicht weiter. Zu viele widersprüchliche Aussagen im Netz. Weiß auch nicht, an was man sich da halten soll. Werd im Januar mal zwei Auflastet Fragen, steht bei uns nämlich an. Wenn Du was rausfindest, sag Bescheid.
Viele Grüße und frohe Weihnacht.
Der Tom
Hallo Henning,
schöne website und viel Freude weiterhin mit dem Womo.
Zum Gewicht:
Nach meinem Kenntnisstand gilt in allen Ländern das in F2 eingetragene Gewicht. Ich habe das mal in der Schweiz und Österreich hinterfragt. Allerdings war da das Gewicht F1 höher als F2. Den gesamten Schriftverkehr findest Du unter Maut AT und Maut CH auf meiner Website im Service-Center:
http://www.christolaus.de/service-center/
Gruß
Niko
Hallo Niko,
das habe ich mal aus deiner Seite zitiert (zu Maut AT):
„…Wir können bestätigen, dass das höchstzulässigen Gesamtgewicht, welches unter F2 „Zulässige Gesamtmasse im Mitgliedsstaat“ eingetragen ist, ausschlaggebend ist…“
Was die Bezahlung der Maut angeht, ist es eindeutig. Mir geht es darum, was passiert, wenn ich gewogen werde und welcher Wert dann als Grenze herangezogen wird. Den Ösis traue ich folgendes Szenario durchaus zu: Ich darf Maut für 4,9t bezahlen, werde ich gewogen und bringe meinetwegen 4,8t auf die Waage, bin ich nach F.1 überladen und muss Strafe zahlen. Ob denen Wasser ablassen reicht, ist ja noch die Frage.
Auch hübsche Seite bei euch übrigens, hab mich gestern mal umgesehen.
Gruß
Henning
Bei der Maut in Österreich ist es eh egal, ob du 3,51t oder 40t eingetragen hast 😉 Da geht es nur nach Achsen und Schadstoffklasse.
LG Markus